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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91   

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https://dejure.org/1993,12748
OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 (https://dejure.org/1993,12748)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 (https://dejure.org/1993,12748)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. April 1993 - 3 OVG L 11/91 (https://dejure.org/1993,12748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von Staatsanwälten; Verwaltungsakt; Dienstverhältnis; Beendigung; Richterwahlausschuß; Überprüfung der Befähigung; Interne Mitwirkungshandlung

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 960
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94

    Amtsträgerübernahme; DDR; Justizdienst; Richterwahlausschuss; Anfechtbarkeit;

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, 2 S 603/92) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Die Richterwahlausschüsse sind aufgrund ihrer Zusammensetzung (6 Landtagsabgeordnete, 4 aus der Richterschaft gewählte Richter aus den neuen Bundesländern gemäß § 12 Abs - 1 DDR- RiG , § 61 Abs. 5 SächsRiG vom 29.1.1991 [GVBl. S. 21], § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Richterwahlausschüsse vom 19.2.1991 [GVBl. S. 43]) einerseits als demokratisch besonders legitimiert, andererseits als mit besonderer Sachkunde ausgestattet anzusehen und bieten auch die Gewähr dafür, daß die Bevölkerung der neuen Bundesländer die Entscheidungen akzeptieren kann (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Diese Vorschrift lautet: "Lehnt der Richterwahlausschuß den Bewerber ab, ist diesem die Entscheidung mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung schriftlich zu übermitteln." Der Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt, diese Vorschrift müsse als überholt gelten, weil sie im Zusammenhang mit den verfassungswidrigen Vorschriften über das Rechtsschutzverfahren in § 8 Abs. 4 S. 2 und 3 ORWA stehe (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993 - 3 L 11/91, S. 15 des Urteilsabdrucks) vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.

    Soweit das DDR- RiG und die ORWA keine Regelungen enthalten, ist das VwVfG ergänzend heranzuziehen (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 15 des Urteilsabdrucks).

    Die Prüfungskriterien des § 5 Abs. 2 ORWA greifen dies unter dem Begriff der moralischen und politischen Integrität auf (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 17 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, B. v. 12.01.1993, 2 S 603/92; SächsOVG, U. v. 13.04.1994 - 2 S 13/94 - ) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.04.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Die Richterwahlausschüsse sind aufgrund ihrer Zusammensetzung (6 Landtagsabgeordnete, 4 aus der Richterschaft gewählte Richter aus den neuen Bundesländern gemäß § 12 Abs. 1 DDR-RiG, § 61 Abs. 5 SächsRiG vom 29.01.1991 GVBl S. 21], § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Richterwahlausschüsse vom 19.02.1991 [GVBl S. 43] ) einerseits als demokratisch besonders legitimiert, andererseits als mit besonderer Sachkunde ausgestattet anzusehen und bieten auch die Gewähr dafür, daß die Bevölkerung der neuen Bundesländer die Entscheidungen akzeptieren kann (OVG Sachsen-Anhalt, U. 3 L 11/91, S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Vergegenwärtigt man sich das Regelungssystem und dessen Zwecksetzung, so ist nicht anzunehmen, daß die Teilnahme weiterer Mitarbeiter des Staatsministeriums der Justiz zur Unterstützung des Ausschußvorsitzenden einen Rechtsverstoß darstellt (so auch OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.04.1993 - 3 L 11/91, S. 13 des Urteilsabdrucks).

    Die Prüfungskriterien des § 5 Abs. 2 ORWA greifen dies unter dem Begriff der moralischen und politischen Integrität auf (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.04.1993, 3 L 11/91, S. 17 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Dabei wird die "gegenseitige Gleichberechtigung" als äußerstes "Entgegenkommen" an den Richterwahlausschuß angesehen (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 L 11/91 DVB1.1993, 960, 962; Hess. VGH, Urt. v. 20.12.1989 - 1 UE 2123/87 -, DVB1.1990, 306).
  • OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94

    Beförderungen; Beförderungen; Übernahme eines nach dem DDR-RiG berufenen Richters

    Es ist nachvollziehbar, daß sich ein Richter durch die Verurteilung von "Republikflüchtlingen" zu langen Freiheitsstrafen zum Werkzeug des Unterdrückungsapparates gemacht hat und daß sich aus der Existenz etlicher derartiger Urteile über einen relativ langen Zeitraum von 1982 bis 1987 auch Zweifel an der moralischen und politischen Integrität eines Bewerbers ergeben können (vgl. SächsOVG, Urteil vom 27. April 1994 - 2 S 38/94 -, S. 26 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. April 1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 960, 964).
  • OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04

    Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium

    Ein selbständiger Verwaltungsakt liegt in einem solchen Fall somit nur dann vor, wenn der Mitwirkung nach der gesetzlichen Ausgestaltung und ihrem Sinn unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger zukommt (BVerwGE 34, 65, 68; OVG Sachsen-Anhalt DVBl. 1993, 960, 961; Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 6. Aufl., § 35, Rn. 92; Knack/Henneke VwVfG, 8. Aufl., § 35, Rn. 56).
  • OVG Brandenburg, 26.10.1995 - 2 A 54/95

    Einstellung in den richterlichen Dienst; Entscheidung über die Einstellung als

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  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Es ist nicht erkennbar, dass die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung der gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses dadurch vergrößert würde, dass die Personalreferentin oder der Personalreferent aus dem Justizministerium zu Hilfsdiensten im genannten Sinne hinzugezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1995 - 2 C 4.95 -, E 100, 19, 23; in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sich der diesbezüglichen Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urt. v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - und 11.05.1994 - 2 S 37/94 -, angeschlossen; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 1993, 960, 963).
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